Anmelde- und Informationssystem „AMO“ und Ersatzlösung Shuttle

Übersicht zum System AMO

Im Auftrag der Alliance swissPass und somit der öV-Branche entwickelt und betreibt die SBB das Anmelde- und Informationssystem der Assistierten Mobilität (AMO). Diese Applikation stellt eine Kundeninformation aus dem IST-Fahrplan zu Verfügung und ermöglicht kundenseitig eine Anmeldung einer Reise direkt aus dem Fahrplan. AMO stellt zudem den automatisierten Informationsfluss zu den TU/EVU für die Hilfestellung durch Personal sowie zu den Shuttle-Anbietern sicher und stösst diese wo nötig automatisch an. Ausserdem stellt AMO die Kommunikation mit den angemeldeten Reisenden sicher, versendet automatisch Fahrteninformationen an die TU/EVU sowie Rechnungsinformationen an die Leistungserbringenden.

Finanzierung: Die jährlichen Gesamtkosten für die AMO-Systementwicklung und dessen Betrieb sowie für den Betrieb des Contact Center Handicap (CCH) werden ab 2024 über den Standardschlüssel V512 (Vorschriften über die Verteilung der gemeinsamen Kosten, Provisionen und Vergütungen im direkten Personen- und Gepäckverkehr) verteilt. Das System AMO und der Betrieb des CCH werden gleichzeitig in das Teilmandat «Vertrieb-Services» der Alliance SwissPass aufgenommen. Die Disposition und Bereitstellung von Hilfestellungen respektive Ersatzlösungen und -transporten durch Shuttles sind nicht im Finanzierungsplan von AMO vorgesehen.

Das CCH bildet ab 01.01.2024 schweizweit die zentrale Stelle für Kundeninformation barrierefreier Reisen. Mittels des AMO-Tools plant und überwacht das CCH angemeldete Kundenreisen und stellt die Informationsflüsse für Kunden und Transportunternehmen im Regelbetrieb und bei Abweichungen sicher. Das CCH disponiert die Hilfestellung durch Personal für die SBB und stösst diese bei anderen TU/EVU an. Ausserdem koordiniert das CCH die Shuttles für alle TU/EVU: Via Plattform AMO wird der Auftrag zum Ersatztransport an die Leistungserbringer in Form einer SMS oder Mail weitergeleitet. Diese bestätigen die Durchführung des Transports via Link aus einer SMS/Mail an AMO. Das CCH überwacht den Anmeldeprozess und bestätigt dem Kunden den Ersatztransport. Ab dem 01.01.2024 dehnt das CCH die Öffnungszeiten aus (täglich 05.00 – 24.00 Uhr).

Massnahmen der Branche: Ersatz- und Überbrückungsmassnahmen

Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die Branchenverbände erkennen die Notwendigkeit von Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen an, wenn die Fristen zur Anpassung an das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht eingehalten werden oder aus Verhältnismässigkeitsgründen auf Anpassungen zur autonomen Benutzbarkeit verzichtet wird.
Ist eine Haltestelle oder Haltekante nicht autonom benutzbar, nicht stufenfrei erreichbar oder ist Hilfe durch das Personal nicht möglich, muss eine Ersatzmassnahme in Form eines Shuttles (Transport mit behindertengerechten Fahrzeugen auf der Strasse) angeboten werden. Shuttletransporte kommen zum Einsatz, wenn sämtliche folgenden Kriterien zutreffen:

  • Kein autonomer Zugang zur Haltekante oder Zu- oder Ausstieg
  • Hilfestellung durch Personal nicht möglich (weder spontan noch auf Anmeldung)
  • Disponierung eines hindernisfreien Fahrzeuges bzw. eines hindernisfreien Perrons nicht möglich
  • Kein alternatives öV-Angebot („Ersatzangebot“) vorhanden

 

Shuttle für Nicht-BehiG-konforme Haltestellen

Mit dem Contact Center Handicap (CCH) in Brig wurde eine nationale Anlaufstelle für die Reservierung von Ersatztransporten geschaffen. Hier werden mit Hilfe von AMO die Reiseketten für mobilitätseingeschränkte Personen sowie die Shuttletransporte für die gesamte schweizerische ÖV-Branche geplant. Diese Shuttletransporte betreffen jene Haltestellen, welche nicht BehiG-konform sind. Die Bewertung der Haltestellen – ob es des Einsatzes eines Shuttles bedarf – wurde anhand der durch das BAV festgelegten Kriterien (Faktenblatt BAV), durch die TU vorgenommen. Wie der Shuttle innerhalb der Reisekette eingesetzt wird, ist von der nicht-BehiG-konformen Haltestelle abhängig: Der Transport erfolgt von einer nicht-BehiG-konformen Haltestelle:

  • zur nächsten konformen Haltestelle, 
  • bis zur nächsten grösseren Umsteigehaltestelle oder 
  • bis zum Endpunkt der betroffenen öV-Linie.

Die Organisation der Transporte wird von den TU übernommen, dazu zählt u.a. der Vertragsschluss mit entsprechenden Shuttle-Dienstleistern und der Informationsweitergabe für die Planung in AMO.
Die Kosten dafür sind von den Haltestelleneigentümern zu tragen und werden durch die jeweilige TU, welche die Haltestelle bedient, in Rechnung gestellt.
Damit das CCH die Shuttles koordinieren und Rechnungsadresse versenden kann, sind durch die TU und EVU detaillierte Informationen erforderlich. Da diese aktuell in keinem System erfasst werden können, müssen sie per Excel (siehe Dokument: ‚Shuttle Vorlage‘) erfasst und an die SBB via handicap@sbb.ch eingesandt werden. 

Achtung!: Auch nach erstmaliger Einsendung der Informationen sind nachträgliche Änderungen und Ergänzungen per Shuttle-Excel oder als Kommentar an handicap@sbb.ch zu senden. 
Welche Informationen benötigt das CCH und sind in Form der Shuttle-Excel einzureichen:

  • Shuttlehaltestelle gemäss DiDok BehiG
  • Shuttledestination (bis wohin werden Kunden im Shuttle befördert, je Fahrtrichtung)
  • Fahrzeit Shuttle (weichen vor allem bei EVU ab)
  • Kundentreffpunkt (Bsp.: beim Taxiparkplatz vor dem Bahnhof)
  • Kontaktadressen Shuttleanbieter
  • Rechnungsadresse für Fahrtleistung Shuttle
  • Rechnungsadresse für Koordinationsleistung CCH
  • Kontaktadressen TU für die Hilfestellung durch Personal (Erreichbarkeit während der Betriebszeit)