Zielbild der Kundeninformation
Der öffentliche Verkehr Schweiz gewährleistet eine weitestgehend standardisierte, auf einheitlicher Datengrundlage basierende, adressatengerechte, präzise und inhaltlich konsistente Information für die öV-Kundinnen und -Kunden – vor, während und nach der Reise, an den Haltestellen und Bahnhöfen wie auch in den Verkehrsmitteln. Dabei wird die gesamte Informations- und Reisekette berücksichtigt, sowohl im Regel- als auch im Störungsfall.
Die Kommission Kundeninformation (KKI)
Die nationale Kommission Kundeninformation (KKI) koordiniert und entwickelt die Kundeninformation im öffentlichen Verkehr. Sie erarbeitet mithilfe einer permanenten Arbeitsgruppe «Nationaler Branchenstandard» sowie weiteren temporären Arbeitsgruppen die fachlichen Anforderungen für den nationalen Branchenstandard in der Kundeninformation. Der Branchenstandard wird zusammen mit dem Newsletter und den Sitzungsunterlagen der KKI auf dieser Website publiziert. Ziel ist, die Kundeninformation im öV-Schweiz im Sinne des Zielbildes weiterzuentwickeln. Sie kann zu diesem Zweck verbindliche Entscheide für alle konzessionierten Transportunternehmen der Schweiz fällen.
Ihre Aufgaben
Die KKI
- dimensioniert, koordiniert und entwickelt die Kundeninformation (Inhalt, Darstellung) im öV Schweiz. Dabei stehen die Bedürfnisse des Fahrgasts im Vordergrund;
- prüft umsetzungsfähige Entwicklungen auf Standardisierungspotenzial für die Branche;
- definiert die fachlichen Anforderungen für Branchenlösungen;
- übergibt die Prüfung der technischen Umsetzung an die SKI, welche die KIDS einbezieht;
- multipliziert, schärft und nutzt das Know-how der Unternehmen, der SKI und der KIDS in der Kommission für kunden- und zukunftsorientierte Branchenlösungen;
- ebnet das Terrain für die Finanzierung von gemeinsamen Systemen und technischen Entwicklungen;
- ist Impulsgeber für Industrie, Gewerbe und Forschung sowie für Branche, Besteller und Aufsichtsbehörde;
- berät und unterstützt den Strategierat (SR), das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie die übrigen Kommissionen in allen relevanten Fachfragen und Entwicklungsthemen;
- setzt Entscheide des SR und des BAV um